Ausbildung zum Ballonpiloten (BPL) und Prüfung
Voraussetzungen für die Ausbildung:
Ein Mindestalter für den Ausbildungsbeginn ist gesetzlich nicht festgelegt.
Das Mindestalter für das Absolvieren der Prüfung ist 16 Jahre.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
- eine Kopie des Personalausweises
- ein polizeiliches Führungszeugnis Kategorie “O”
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister (FAER)
Es muss eine Sprechfunklizenz (BZF I oder II) gemacht werden. Theorie dafür wird in den Lehrgängen bei der ATO unterrichtet, sodass kein separater Lehrgang mehr notwendig ist.
Außerdem brauchen Sie einen Grundkurs in Erster Hilfe (oder Kopie vom Führerschein).
Ballon und Ausbilder:
Die Heißluftballon-Ausbildung (BPL) kann sowohl auf unserem bei den Ausbildungsorganisationen (ATO) gemeldeten Ausbildungsballon D-OSSS (Gruppe A Schroeder 34/24) oder auch mit einem eigenen Ballon der Größen-Gruppe A (bis 3400m³) erfolgen. Die Heißluft-Luftschiff-Ausbildung kann auf einem eigenen Heißluft-Luftschiff (GEFA AS105 GD-4) erfolgen. Die praktische Ausbildung erfolgt durch unsere Piloten Jens Großmann und Jörg Krause, welche zusammen über 4000h Flugerfahrung haben und bei der ATO Ballonakademie Süd (Zulassungs-Nr.: DE.BW.ATO.401) und der ATO des DFSV (Zulassungs-Nr.: DE.HE.ATO.042) als Lehrberechtigte/Ausbilder eingetragen sind. Die theoretische Ausbildung erfolgt in einem Kompakt- und mehreren Onlinekursen an den beiden ATO´s.
Praxis
Mit unseren Lehrberechtigten erhalten Sie eine zügige, umfassende und praxisnahe Ausbildung zum Piloten. Die Ausbildung wird im Bereich Sachsen und Südbrandenburg angeboten. Ausbildungsfahrten sind vom Wetter abhängig und werden individuell geplant. Der Beginn ist jederzeit möglich.
Gesetzlich vorgeschrieben ist folgender Ausbildungsumfang:
mindestens 16 Fahrstunden, darin enthalten
mindestens 12 Fahrstunden mit Lehrer
mindestens eine Alleinfahrt von 30 Minuten Dauer
mindestens 10 Aufrüstungen
mindestens 20 Starts und Landungen
Diese Vorgaben sind Mindestwerte, die im Rahmen einer sicheren und guten Schulung überschritten werden müssen.
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung und Prüfung umfasst folgende Sachgebiete:
- Luftrecht
- Navigation
- Meteorologie
- Grundlagen des Fliegens (Aerostatik, Aerodynamik)
- Kommunikation (Flugfunk)
- Betriebliche Verfahren
- Flugleistung und Flugplanung
- Allgemeine Luftfahrzeugkunde
- Menschliches Leistungsvermögen
Prüfung von Ballonpiloten
Jörg Krause als zugelassener Prüfer/Examiner (B) Lizenz DE-6970 kann folgende Prüfungen von Ballonpiloten abnehmen:
- Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz gem. BFCL.145 a) (durch Behörde bestimmt)
- Praktische Prüfung zur Klassenerweiterung gem. BFCL.160 a)1.ii)
- Befähigungsüberprüfung zur Aufrechterhaltung bzw. Wiedererlangung der Rechte gem. BFCL.160 c)
- Praktische Prüfung zur Erweiterung der Lizenz für gewerblichen Flugbetrieb gem. BFCL.215 b)4.
- Befähigungsüberprüfung zur Mitnahme von Passagieren (24Mon.) gem. BFCL.215. d)2.i
Prüfungen
Nach absolvierter praktischer und theoretischer Ausbildung, können Sie in die Prüfungen gehen.
Die Prüfungstermine sind nach Wahl, das gilt sowohl für die schriftliche als auch für die praktische Prüfung.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihre Ballon-Piloten-Lizenz (BPL). Sie dürfen dann (nicht gewerbsmäßig) Ballon fahren, innerhalb der Ballon Größen-Gruppe A, in der Sie ausgebildet wurden.
Theoretische und praktische Prüfungen können bei der zuständigen Luftfahrtbehörde für Ihren Wohnort absolviert werden.
Kosten
Die Gesamtkosten einer Ballon-Pilotenausbildung (Theorie, Praxis, Prüfungen) liegen zwischen 5.000€ und 7.000€, abhängig wie die Mindestwerte für eine sichere und gute Schulung überschritten werden müssen und können in Raten über die Dauer der Ausbildung (vertraglich individuell vereinbart) entrichtet werden.
Bei weiteren Fragen zu den Ausbildungsinhalten, Ausbildungsvertrag mit unserem Unternehmen und Prüfungen kontaktieren Sie uns telefonisch unter 03578-774361 oder per E-Mail an info@ballon-sachsen.de .
Bei uns können Sie folgende Nachweise und Erweiterungen Ihrer Lizenz machen:
- Schulungsfahrten zur Gruppenerweiterung Ballongruppe gem. BFCL.150 b) 1.
- Klassenerweiterung HLB auf Heißluft-Luftschiff (5h) gem. BFCL.150 c)1.ii
- Schulungsfahrten zur Aufrechterhaltung der Rechte gem. BFCL.160 a) b)
- Fahrt mit Lehrer oder unter seiner Aufsicht gem. BFCL.215 d)1.ii (180-Tage-Fahrt)
- Schulungsfahrt (prakt. Teil der Auffrischung gewerblich) gem. BFCL.215. d)2.ii
- Sicherheits-Trainingsfahrten